Warum der Roboter ins Leistungsverzeichnis gehört
Wer Reinigung ausschreibt, bekommt Angebote, die nur über den Preis vergleichbar sind, solange Leistung und Nachweise nicht sauber beschrieben sind. Ein Roboter ändert die Kalkulation (weniger Stunden auf der Fläche, mehr auf Oberflächen) und die Nachweise (Bericht je Fahrt). Beides sollte das Leistungsverzeichnis abbilden, sonst bewertet die Vergabestelle Äpfel mit Birnen.
Bausteine für das Leistungsverzeichnis
- Flächen je Bereich mit Bodenart, Reinigungsart (kehren, nass, saugen), Turnus und Spalte „Roboter zulässig / gewünscht / nicht zulässig“
- Zeitfenster je Bereich und Regeln bei Anwesenheit von Personen
- Nachweise: Reinigungsbericht je Roboterfahrt (Fläche, Dauer, Unterbrechungen), Fotonachweis der Handarbeit, Kontrollprotokoll angelehnt an DIN EN 13549, Monatsbericht
- Zuständigkeiten: Gerät, Wartung, Prüfung nach DGUV Vorschrift 3, Strom, Wasser, Abstellplatz
- Datenschutz: welche Daten das Gerät erfasst, Speicherort, Auftragsverarbeitung
- Eignung des Bieters: Nachweis eingewiesener Kräfte, Referenz mit Roboter (mit Zustimmung des Referenzkunden), Versicherung
Bewertung: nicht nur der Preis
Vergabestellen dürfen neben dem Preis Qualität bewerten (VgV, UVgO): Konzept für Roboter und Team, Nachweiskonzept, Reaktionszeit bei Störungen, Einweisung der Kräfte, Umgang mit Hindernissen und Sperrzonen. Ein Konzept mit konkreten Zeitfenstern, Geräteanzahl und Vertretungsregel sagt mehr als ein Schlagwort „Robotik“. Bei privaten Auftraggebern gilt dasselbe im Bietergespräch.
Typische Fehler
- Roboter als Pflicht für alle Flächen, obwohl Sanitär, Treppen und Kanten Handarbeit bleiben
- Keine Angabe zu Strom, Wasser, Abstellplatz und Zeitfenster, dann kalkuliert jeder Bieter anders
- Personalstunden als einziges Maß, obwohl der Roboter Stunden verschiebt statt sie nur zu streichen
- Nachweise nicht definiert, dann liefert jeder etwas anderes
- Kein Probelauf: Eine Besichtigung mit Probefahrt vor der Vergabe spart beiden Seiten Überraschungen
Für Ausschreibungen in NRW stellen wir LV-Bausteine und Nachweismuster auf Anfrage bereit; Ansprechpartner ist die Geschäftsführung.
Quellen und Stand
- Vergabeverordnung (VgV) und Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), gesetze-im-internet.de – www.gesetze-im-internet.de
- DIN EN 13549 Reinigungsdienstleistungen: Grundanforderungen und Empfehlungen für Qualitätsmesssysteme (DIN Media) – www.dinmedia.de
- DGUV Vorschrift 3, Elektrische Anlagen und Betriebsmittel – publikationen.dguv.de
- OSKA Facility Service, interne Arbeitsregeln (Ablauf, Wartung, Wirtschaftlichkeit), Stand Oktober 2026
Herstellerangaben abgerufen am 06.11.2026. Flächenleistungen sind theoretische Werte der Hersteller für vollflächige Reinigung; Richtwerte sind Einschätzungen von OSKA, keine Zusagen.
Stand 06.11.2026. Fragen dazu? Schreiben Sie uns oder rufen Sie an: 0151 219 056 37.
